- Kristallklares Wasser in kleinen Pools und Whirlpools
- Klarmach-Effekt mit spezieller Rezeptur zur Entfernung feinster Partikel im Wasser
- Geeignet für alle Filterarten, insbesondere auch für Kartuschenfilter geeignet
- Direkt ins Wasser zu dosieren
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Kompatibel mit alles Desinfektionsmethoden
Trübes Wasser im Whirlpool?
Das muss nicht sein! Besonders in kleinen und stark genutzten Minipools oder Whirlpools kommt es zur Trübung des Wassers. Mit dem BAYROL Mini Pool & Spa Klarmacher kannst Du dem entgegenwirken. Der konzentrierte Trübungsentferner sorgt auch bei kleineren Becken mit Kartuschenfiltern für kristallklares Wasser.
Prüfe vor der Zugabe dieses Klareffekts den pH-Wert und stelle ihn, bei Bedarf, auf den Idealwert von 7,0 bis 7,4 ein.
Nun kannst Du 10 ml Klarmacher (ca. 1 Verschlusskappe) pro m³ Wasser, bei laufender Umwälzpumpe direkt ins Whirlpoolwasser geben. Die Umwälzpumpe sollte nach der Zugabe für mindestens 8 Stunden laufen.
Sollte das Wasser nach dieser Zeit immer noch getrübt sein, ist es organisch belastet und wir empfehlen Dir eine Stoßchlorung mit BAYROL Mini Pool & Spa Chlor-Granulat.
Dieser Wasserklärer ist kompatibel mit allen Desinfektionsmethoden.
Nun genieße klares Wasser in Deinem Minipool oder Whirlpool! Klares Wasser ist Wohlfühlwasser!
Produktmerkmale:
- Einsatzbereich: Minipools und Whirlpools
- Produktform: Flüssiges Konzentrat
- Anwendungsgebiet: Trübungsentfernung
- Dosierung: 10 ml pro 1 m³ direkt ins Wasser
- Dosierungsintervall: einmal wöchentlich
Lieferumfang:
1 x BAYROL Mini Pool & Spa Klarmacher, 0,5 L Flasche
- Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.
- Nutze den Whirlpool nicht während der Anwendung.
Gefährlichkeitsmerkmale
Gemäß EU-Verordnung 1272/2008
Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS].
Signalwort: keins
UN: keine
P-Sätze:
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P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
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P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
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262 - Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS].